Fahrerkarte
Letzte Änderung: 05.08.2022
LKW- und Busfahrende benötigen für die Bedienung des digitalen Tachographen eine auf ihre Person ausgestellte Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrenden. Sie fungiert als personengebundener Nachweis für die Fahr- und Arbeitszeiten und wird ggf. bei einer Polizeikontrolle ausgewertet. Die Chipkarte registriert alle Fahreraktivitäten in Bezug auf die EG-Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und muss persönlich bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Laut Tachographenhersteller ist die Fahrerkarte mit allen neuen EG-Kontrollgeräten kompatibel.
Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerkarte:
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Berechtigung, ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen
- Besitz eines deutschen Kartenführerscheines (Ausstellungsdauer ca. 6 Wochen) bzw. Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU/EWR.
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
- Lichtbild (Anforderungen: Qualitativ hochwertige Fotos sind die Voraussetzung für eine einwandfreie Verarbeitung des Bildes. Benötigt wird ein aktuelles Lichtbild/Passfoto in Farbe (45 - 35 mm), bei welchem das Gesicht mit direktem Blick in die Kamera zentriert auf dem Foto platziert ist. Der Bildhintergrund muss einen klaren Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung bilden, damit das Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet und klar ist, keine Kopfbedeckung).
Gültigkeit der Fahrerkarte:
- 5 Jahre gültig
- Zur Erneuerung der Fahrerkarte muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Stelle frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit gestellen werden.
Antragsstellung:
- Ein Antrag kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, dem Kraftfahrtbundesamt (KBA), beim TÜV oder der DEKRA eingereicht werden.
- Für den Antrag ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache notwendig.
Hinweis:
Fahrende dürfen nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Jede missbräuchliche Verwendung wird verfolgt und geahndet.
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