Gefahrgutbeauftragte
Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten als Beteiligter zugewiesen sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Nur wenige Betriebe sind von dieser Pflicht befreit.
Gefahrgutbeauftragte müssen nicht nur Schulungen besuchen und eine zu wiederholende Prüfung vor der IHK bestehen, sie müssen auch fachlich und organisatorisch in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Das Gefahrgutrecht setzt hier klare Maßstäbe. Unternehmer und Mitarbeiter tun sich oft schwer, neben anderen wichtigen Aufgaben, die gesetzlich definierte Verantwortung wahrzunehmen.
Mit unseren Experten sind Sie auf der sicheren Seite. Sie entlasten Ihre Mitarbeiter, sparen Zeit und den ständigen Aktualisierungsaufwand.
Wir unterstützen Sie unter anderen bei:
- individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Beratung und Betreuung
- regelmäßig zeitlich angemessene Überwachungen vor Ort
- Schulungen und Unterweisungen der betroffenen Mitarbeiter
- Schulungs- und Überwachungsdokumentation
- Information hinsichtlich gefahrgutrechtlicher Änderungen
- Erstellen des Jahresberichts