Fördermittelservice Plus
SVG und BGL bündeln ihre Kompetenzen
Als Experten im Bereich der Fördermittelberatung vereinen wir die Stärken von BGL und SVG unter dem Namen Fördermittelservice Plus. Was als Kooperation zwischen LBT und SVG Süd als Service für Bayern und Württemberg gestartet ist, konnten wir durch die gebündelte Kompetenz mit BGL und weiteren SVGen auf weitere Bundesländer ausweiten. Mit über 15 Jahren Erfahrung und einem fundierten Wissen in Sachen Fördermitteln haben wir bereits tausende Verfahren erfolgreich betreut.
Wir kümmern uns um die gesamte Antragstellung, bieten Ihnen umfassende Beratung zu förderfähigen Maßnahmen und unterstützen Sie aktiv dabei, Ihre Fördersummen abzurufen. Mit unserem engagierten Team und unserer langjährigen Expertise als BGL und SVG haben Sie zwei Branchengrößen an der Hand, die für Stabilität und Verlässlichkeit stehen.

Übersicht zur Förderperiode 2025
BALM-Förderprogramm | Förderhöhe | Antragsfrist |
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1. Umweltschutz & Sicherheit (US, ehemals De-minimis) | 2.000 € pro Lkw über 3,5 Tonnen tzG max. 33.000 € pro Unternehmen | Beginn: 4. August 2025 Ende: 1. September 2025 |
2. Weiterbildung | 50, 60 oder 70 % von 1.500 € pro Lkw über 3,5 Tonnen tzG abhängig von der Unternehmensgröße | Beginn: 11. August 2025 Ende: 1. September 2025 |
3. Berufskraftfahrer-Ausbildung | 50, 60 oder 70 % von 50.000 € pro Ausbildungsplatz abhängig von der Unternehmensgröße | Beginn: 8. Juli 2025 Ende: 1. September 2025 |
4. Abbiegeassistenzsysteme | für Lkw über 3,5 Tonnen tzG und für Busse > 9 Sitze | Fristen stehen noch nicht fest |
Die SVG unterstützt Sie gerne!
Unsere erfahrenen Spezialisten kennen die rechtlichen Grundlagen und stehen Ihnen bei der Antragstellung für die Fördermittel gerne zur Seite.