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  1. Fördermittel
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Team Fördermittel

089 12 114 115

foerdermittel@svg-sued.de

In Anbetracht der politischen Entwicklungen Ende 2024 kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zum Starttermin der Förderprogramme 2025 gemacht werden. Das gilt für alle Förderprogramme des Bundes.

Fördermittelservice

Unternehmen, die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen mit mehr als 3,5t (bis zum 30.06.24 ab 7,5t) zulässiger Gesamtmasse (zGM) sind, können Fördermittel erhalten. Über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gibt es spezielle Förderprogramme für das Gewerbe. Eine wichtige Voraussetzung ist die gewerbliche Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG.

Wichtig ist: Förderfähig sind nur Maßnahmen mit denen nach der Bewilligung der Förderung begonnen wird.

  1. Das Förderprogramm De-minimis wird in der Förderperiode 2024 fortgesetzt – allerdings unter dem neuen Namen „Umweltschutz und Sicherheit (US)“. Grund für die Namensänderung ist, dass die Bezeichnung „De-minimis“ keinen Rückschluss auf das Ziel oder den Inhalt des Förderprogramms zulasse – so das BALM. 
    Über das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) werden Beihilfen für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt. Auch Abbiegeassistenten für schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen können für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs über dieses Programm gefördert werden.
  2. Das Förderprogramm Weiterbildung bietet die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrerende und andere Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs an.
  3. Im Förderprogramm Ausbildung wird die duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin unterstützt.
  4. Ziel des Förderprogramms Abbiegeassistenzsysteme ist es, Unfälle mit Personenschäden von nach rechts abbiegenden Fahrzeugen signifikant zu verringern ("Toter Winkel"). Über dieses Programm können z.B. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen, die nicht die De-minimis-Förderung in Anspruch nehmen können, ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen mit Abbiegeassistenzsystemen fördern lassen.
  5. Das Förderprogramm Lkw-Stellplätze (SteP) bietet die finanzielle Förderung für Investitionen in zusätzliche Lkw-Stellplätze in der Nähe von Autobahnanschlussstellen an.
  6. Das Förderprogramm Energiemindernde Komponenten (EMK) fördert den Erwerb von Komponenten, deren Einsatz zu erheblich effizienterem Fahrzeugbetrieb führt und damit den Energieverbrauch (sowie bei konventionellen Antrieben den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen) mindert.
BALM-Website: Fördermittelübersicht und mehr

Fördermittelservice Plus

SVG und BGL bündeln ihre Kompetenzen

Als Experten im Bereich der Fördermittelberatung vereinen wir die Stärken von BGL und SVG unter dem Namen Fördermittelservice Plus. Was als Kooperation zwischen LBT und SVG Süd als Service für Bayern und Württemberg gestartet ist, konnten wir durch die gebündelte Kompetenz mit BGL und weiteren SVGen auf weitere Bundesländer ausweiten. Mit über 15 Jahren Erfahrung und einem fundierten Wissen in Sachen Fördermitteln haben wir bereits tausende Verfahren erfolgreich betreut. 

Wir kümmern uns um die gesamte Antragstellung, bieten Ihnen umfassende Beratung zu förderfähigen Maßnahmen und unterstützen Sie aktiv dabei, Ihre Fördersummen abzurufen. Mit unserem engagierten Team und unserer langjährigen Expertise als BGL und SVG haben Sie zwei Branchengrößen an der Hand, die für Stabilität und Verlässlichkeit stehen.

 

Zum Fördermittelservice Plus

Übersicht zur Förderperiode 2025 (Antragsfristen liegen noch nicht vor)

BALM-FörderprogrammFörderhöheAntragsfrist
1. US (ehemals De-minimis)2.000 € pro Lkw ab 7,5 To. zGM
max. 33.000 € pro Unternehmen
 
2. Weiterbildung50, 60 oder 70 % von 1.500 €´pro Lkw ab 7,5t zGM
abhängig von der Unternehmensgröße
 
3. Berufskraftfahrer-Ausbildung50, 60 oder 70 % von 50.000 € pro Ausbildungsplatz
abhängig von der Unternehmensgröße
 
4. Abbiegeassistenzsystemefür Lkw zw. 3,5 und 7,5 Tonnen zGM und für Busse > 9 Sitze 
5. Lkw-Stellplätze (SteP)bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 € pro Lkw-Stellplatz. 
6. Energiemindernde Komponenten (EMK)Komponenten werden mit einem Höchstbetrag von bis zu 5.000 € bezuschusst.* 

* Die Antragstellung ist nicht auf eine Anzahl der Komponenten je Neufahrzeug und/oder Trailer beschränkt. Es ist aber sicherzustellen und durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen, dass sich im Falle des Erwerbs mehrerer Komponenten diese nicht wechselseitig in ihrem Beitrag zur Absenkung des Energieeinsatzes- bzw. der CO2- Emissionen aufheben. Im Fall der Anschaffung eines Trailers mit integrierter E-Maschine zum Antrieb des Fahrzeugs und zur Rekuperation von Bremsenergie (E-Trailer), der als eine Komponente im Sinne dieses Abschnitts gewertet wird, wird ein Zuschuss von bis zu 10.000 Euro gewährt.

 

Die SVG unterstützt Sie gerne!
Unsere erfahrenen Spezialisten kennen die rechtlichen Grundlagen und stehen Ihnen bei der Antragstellung für die Fördermittel gerne zur Seite.

 

Download

Umweltschutz und Sicherheit

  • US_Liste_förderfaehige_Massnahmen_2024
  • FAQ Umweltschutz und Sicherheit
  • BALM Schaubild Verbundunternehmen
  • Förderrichtlinie De-minimis
  • Excel-Kalkulationstool Reifen

Weiterbildung

  • Übersicht förderfähiger Maßnahmen
  • Teilnahmebestätigung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.
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