Warum Brandschutzhelfer wichtig sind
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden, mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ziele der Ausbildung
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt praxisnahes Wissen und gibt den Teilnehmenden die Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln. Nach Abschluss sind Sie in der Lage:
✅ Entstehungsbrände schnell und effektiv zu bekämpfen
✅ Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen und Personen zu retten
✅ Feuerlöscheinrichtungen sicher zu bedienen
✅ Die Feuerwehr zu alarmieren und einzuweisen
✅ Notfallmaßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen

Seminarinhalte
Theorie
- Grundsätze des Brandschutzes
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der
Brandbekämpfung - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Handfeuerlöschern erfahren
Praxisnah & Effizient
Die Schulung dauert 5-6 Stunden und umfasst theoretische Inhalte sowie eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren. Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden.
Sichern Sie sich jetzt einen Platz in unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Termine für die Brandschutzhelfer-Ausbildung
- 01139 Dresden
- 04356 Leipzig
- 20537 Hamburg
- 23970 Wismar
- 24536 Neumünster
- 24539 Neumünster
- 33619 Bielefeld
- 34123 Kassel
- 35578 Wetzlar
- 35641 Schöffengrund
- 40591 Düsseldorf
- 44379 Dortmund
- 44577 Castrop-Rauxel
- 47167 Duisburg
- 48155 Münster
- 48599 Gronau
- 48653 Coesfeld
- 49545 Tecklenburg
- 50997 Köln
- 55120 Mainz
- 56073 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 58099 Hagen
- 58455 Witten
- 60487 Frankfurt am Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60489 Frankfurt/Main
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 67071 Ludwigshafen
- 67659 Kaiserslautern
- 70327 Stuttgart
- 70794 Filderstadt-Sielmingen
- 78050 Villingen-Schwenningen
- 78256 Steißlingen
- 80992 München
- 86169 Augsburg
- 86673 Bergheim
- 87561 Oberstdorf
- 90431 Nürnberg
- 96132 Schlüsselfeld
- 97337 Dettelbach
- 99098 Erfurt
| Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||||
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Brandschutzhelfer:in |
12.10.2026 09:00 - 13:30 |
40591 Düsseldorf |
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SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
12.10.2026 09:00 - 16:30 |
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SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt. Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zu Brandschutzhelfer:innen |
13.10.2026 08:00 - 12:00 |
04356 Leipzig |
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SeminarinhalteGemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) "Maßnahmen gegen Brände" müssen Sie als Arbeitgeber:in eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. In diesem Seminar werden den Teilnehmer:innen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion als Brandschutzhelfer:in vermittelt.
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz IV |
20.10.2026 08:00 - 16:00 |
55120 Mainz |
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SeminarinhalteKenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer*in gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände |
28.10.2026 08:00 - 12:30 |
56073 Koblenz |
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SeminarinhalteBrandschutzhelfer*innen werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen. Themeninhalte sind unter Anderem Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, Praxisanteil (Feuerlöschübung)
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz IV |
03.11.2026 08:00 - 16:00 |
56073 Koblenz |
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SeminarinhalteKenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Brandschutzhelfer:in |
03.11.2026 09:00 - 13:30 |
50997 Köln |
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SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Fortbildung für bereits ausgebildete Brandschutzhelfer:innen |
05.11.2026 09:00 - 13:30 |
40591 Düsseldorf |
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SeminarinhalteGemäß DGUV Information 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. In unserem halbtägigen Lehrgang werden die bestehenden Kenntnisse aufgefrischt und über Neuerungen im Brandschutz informiert. Eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher ist mit enthalten.
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz |
07.11.2026 08:00 - 16:00 |
47167 Duisburg |
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SeminarinhalteWie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
09.11.2026 09:00 - 16:30 |
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SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt. Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz |
14.11.2026 08:30 - 16:30 |
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Mehr erfahren | |||||||||||||||||||
SeminarinhalteWie entstehen Brände in Fahrzeugen und Gebäuden? Wie brennen unterschiedliche Materialien? Wie wird ein entstehendes Feuer möglichst wirkungsvoll bekämpft? Was kann ich tun, um Brände möglichst zu verhindern? Die Seminarteilnehmer werden für die Gefährlichkeit von Bränden sensibilisiert und erfahren, durch welche Verhaltensweise sie deren Entstehung verhindern können. Sie lernen Brandklassen und brandschutztechnische Einrichtungen kennen und werden motiviert, sich künftig im Fahrzeug, im Betrieb und im Haushalt umsichtiger zu verhalten.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in |
14.11.2026 08:30 - 17:15 |
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SeminarinhalteBrandgefahr bedeutet für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine ernste Bedrohung. Die DGUV-Information 205-023 fordert eine ausreichende Anzahl. Wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei geringer Gefährdung ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und zu benennen. Ziel des Seminars ist es, theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zu erforderlichen Sofortmaßnahmen im Brandfall und der entsprechenden Brandverhütung zu erlangen. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss dieser Veranstaltung in der Lage sein, Grundtätigkeiten wie z.B. Bekämpfung von Entstehungsbränden, Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen, Kontrolle von Brandschutzvorrichtungen oder Rettung von Menschen aus Brandgefahren selbstständig nach Weisung durchzuführen. Eine Auffrischung sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
14.11.2026 08:30 - 12:30 |
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Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
14.11.2026 08:30 - 12:30 |
24539 Neumünster |
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SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt. Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz IV |
17.11.2026 08:00 - 16:00 |
35641 Schöffengrund |
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SeminarinhalteKenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
17.11.2026 08:30 - 12:30 |
80992 München |
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Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
17.11.2026 08:30 - 12:30 |
90431 Nürnberg |
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Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
18.11.2026 08:30 - 12:30 |
70327 Stuttgart |
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Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände |
20.11.2026 08:00 - 12:30 |
60487 Frankfurt am Main |
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SeminarinhalteBrandschutzhelfer*innen werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen. Themeninhalte sind unter Anderem Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, Praxisanteil (Feuerlöschübung)
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Sicherheitsbeauftragte - Grundlehrgang (Online) |
23.11.2026 - 24.11.2026 |
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SeminarinhalteDieser Lehrgang richtet sich an Personen die als Sicherheitsbeauftrage*r tätig werden wollen und beinhaltet die folgenden Themen:
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
25.11.2026 08:30 - 12:30 |
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Seminarinhalte
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BKrFQG Weiterbildungen SVG Brandschutz (KB 3) |
28.11.2026 08:00 - 16:00 |
01139 Dresden |
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SeminarinhalteBrände verhindern - Feuer bekämpfen Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen). Ein praxisnahes Training für mehr Sicherheit im Alltag.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung Brandschutzhelfer:in |
30.11.2026 09:00 - 13:30 |
40591 Düsseldorf |
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SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz IV |
01.12.2026 08:00 - 16:00 |
60487 Frankfurt am Main |
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SeminarinhalteKenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).
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BKrFQG Weiterbildungen SVG Brandschutz IV (KB 3)Brände verhindern - Feuer verhindern |
05.12.2026 08:00 - 16:00 |
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SeminarinhalteIm Notfall zählt jede Sekunde – und das richtige Verhalten. Dieses Seminar vermittelt, wie Unfallstellen abgesichert, Verletzte geborgen und Erste Hilfe geleistet wird. Behandelt werden reale Szenarien wie Lkw- und Pkw-Unfälle, Motorradunfälle, Gefahrgutsituationen und Motorbrände. Die Teilnehmer lernen lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie das korrekte Absetzen eines Notrufs. Praktische Übungen vertiefen das Wissen, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung. Für alle, die im Ernstfall wissen wollen, was zu tun ist – schnell, sicher und kompetent.
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BKrFQG Weiterbildungen SVG Brandschutz IV (KB 3)Brände verhindern - Feuer verhindern |
05.12.2026 08:00 - 16:00 |
49545 Tecklenburg |
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SeminarinhalteIm Notfall zählt jede Sekunde – und das richtige Verhalten. Dieses Seminar vermittelt, wie Unfallstellen abgesichert, Verletzte geborgen und Erste Hilfe geleistet wird. Behandelt werden reale Szenarien wie Lkw- und Pkw-Unfälle, Motorradunfälle, Gefahrgutsituationen und Motorbrände. Die Teilnehmer lernen lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie das korrekte Absetzen eines Notrufs. Praktische Übungen vertiefen das Wissen, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung. Für alle, die im Ernstfall wissen wollen, was zu tun ist – schnell, sicher und kompetent.
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz |
05.12.2026 08:00 - 16:00 |
40591 Düsseldorf |
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SeminarinhalteWie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz |
05.12.2026 08:00 - 16:00 |
50997 Köln |
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SeminarinhalteWie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz IV |
08.12.2026 08:00 - 16:00 |
56073 Koblenz |
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SeminarinhalteKenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab. Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).
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BKrFQG Weiterbildungen SVG Brandschutz IV (KB 3)Brände verhindern - Feuer verhindern |
12.12.2026 08:00 - 16:00 |
48599 Gronau |
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SeminarinhalteIm Notfall zählt jede Sekunde – und das richtige Verhalten. Dieses Seminar vermittelt, wie Unfallstellen abgesichert, Verletzte geborgen und Erste Hilfe geleistet wird. Behandelt werden reale Szenarien wie Lkw- und Pkw-Unfälle, Motorradunfälle, Gefahrgutsituationen und Motorbrände. Die Teilnehmer lernen lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie das korrekte Absetzen eines Notrufs. Praktische Übungen vertiefen das Wissen, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung. Für alle, die im Ernstfall wissen wollen, was zu tun ist – schnell, sicher und kompetent.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
14.12.2026 09:00 - 16:30 |
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SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt. Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
25.01.2027 08:30 - 12:30 |
70327 Stuttgart |
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SeminarinhalteAusbildung zum Brandschutzhelfer Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator. Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein. Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator Voraussetzungen für die Teilnahme Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht. Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer? Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig. Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr. Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden? Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest. Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen. Können berufsspezifische Themen einbezogen werden? Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle. Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz |
20.02.2027 08:00 - 16:00 |
40591 Düsseldorf |
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SeminarinhalteWie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.
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BKrFQG Weiterbildungen SVG Brandschutz (KB 3) |
27.02.2027 08:00 - 16:00 |
04356 Leipzig |
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SeminarinhalteBrände verhindern - Feuer bekämpfen Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen). Ein praxisnahes Training für mehr Sicherheit im Alltag.
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BKrFQG Weiterbildungen SVG Brandschutz (KB 3) |
13.03.2027 08:00 - 16:00 |
01139 Dresden |
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SeminarinhalteBrände verhindern - Feuer bekämpfen Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen). Ein praxisnahes Training für mehr Sicherheit im Alltag.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
18.03.2027 08:30 - 12:30 |
80992 München |
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SeminarinhalteAusbildung zum Brandschutzhelfer Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator. Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein. Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator Voraussetzungen für die Teilnahme Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht. Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer? Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig. Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr. Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden? Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest. Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen. Können berufsspezifische Themen einbezogen werden? Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle. Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
18.03.2027 08:30 - 12:30 |
90431 Nürnberg |
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SeminarinhalteAusbildung zum Brandschutzhelfer Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator. Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein. Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator Voraussetzungen für die Teilnahme Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht. Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer? Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig. Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr. Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden? Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest. Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen. Können berufsspezifische Themen einbezogen werden? Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle. Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz |
17.04.2027 08:00 - 16:00 |
47167 Duisburg |
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SeminarinhalteWie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
04.05.2027 08:30 - 12:30 |
70327 Stuttgart |
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SeminarinhalteAusbildung zum Brandschutzhelfer Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator. Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein. Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator Voraussetzungen für die Teilnahme Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht. Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer? Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig. Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr. Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden? Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest. Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen. Können berufsspezifische Themen einbezogen werden? Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle. Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
16.06.2027 08:30 - 12:30 |
70327 Stuttgart |
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SeminarinhalteAusbildung zum Brandschutzhelfer Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator. Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein. Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator Voraussetzungen für die Teilnahme Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht. Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer? Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig. Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr. Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden? Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest. Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen. Können berufsspezifische Themen einbezogen werden? Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle. Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz |
26.06.2027 08:00 - 16:00 |
50997 Köln |
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SeminarinhalteWie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
08.07.2027 08:30 - 12:30 |
80992 München |
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SeminarinhalteAusbildung zum Brandschutzhelfer Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator. Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein. Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator Voraussetzungen für die Teilnahme Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht. Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer? Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig. Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr. Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden? Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest. Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen. Können berufsspezifische Themen einbezogen werden? Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle. Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
08.07.2027 08:30 - 12:30 |
90431 Nürnberg |
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
09.07.2027 08:30 - 12:30 |
70327 Stuttgart |
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SeminarinhalteAusbildung zum Brandschutzhelfer Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator. Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein. Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator Voraussetzungen für die Teilnahme Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht. Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer? Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig. Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr. Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden? Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest. Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen. Können berufsspezifische Themen einbezogen werden? Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle. Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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BKrFQG Weiterbildungen (K3) SVG Brandschutz |
11.09.2027 08:00 - 16:00 |
40591 Düsseldorf |
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SeminarinhalteWie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
23.09.2027 08:30 - 12:30 |
70327 Stuttgart |
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SeminarinhalteAusbildung zum Brandschutzhelfer Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator. Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein. Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator Voraussetzungen für die Teilnahme Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht. Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer? Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig. Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr. Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden? Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest. Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen. Können berufsspezifische Themen einbezogen werden? Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle. Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
30.09.2027 08:30 - 12:30 |
80992 München |
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SeminarinhalteAusbildung zum Brandschutzhelfer Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator. Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein. Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator Voraussetzungen für die Teilnahme Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht. Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer? Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig. Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr. Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden? Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest. Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen. Können berufsspezifische Themen einbezogen werden? Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle. Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
30.09.2027 08:30 - 12:30 |
90431 Nürnberg |
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SeminarinhalteAusbildung zum Brandschutzhelfer Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator. Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein. Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator Voraussetzungen für die Teilnahme Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil. Abschluss, Prüfung und Gültigkeit Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht. Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer? Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig. Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb? In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr. Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden? Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest. Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer? Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen. Können berufsspezifische Themen einbezogen werden? Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle. Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.
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FAQ Brandschutzhelfer-Ausbildung
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu benennen – in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.
Die Schulung dauert in der Regel 5–6 Stunden und umfasst sowohl theoretische Inhalte (Grundsätze des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall) als auch eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren.
Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen, um die Kenntnisse aktuell zu halten und über Neuerungen im Brandschutz informiert zu bleiben.
Die Ausbildung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden sollen.





