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Brandschutzhelfer Ausbildung

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt wichtige Kenntnisse rund um Brandschutz, Verhalten im Brandfall und den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen im Unternehmen.

Inhalte:

  • Grundsätze des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Verhalten im Brandfall
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  1. Arbeitssicherheit
  2. Brandschutzhelfer Ausbildung
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arbeitssicherheit@svg-sued.de

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Arbeitssicherheit

Warum Brandschutzhelfer wichtig sind

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden, mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ziele der Ausbildung

Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt praxisnahes Wissen und gibt den Teilnehmenden die Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln. Nach Abschluss sind Sie in der Lage:

✅ Entstehungsbrände schnell und effektiv zu bekämpfen
✅ Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen und Personen zu retten
✅ Feuerlöscheinrichtungen sicher zu bedienen
✅ Die Feuerwehr zu alarmieren und einzuweisen
✅ Notfallmaßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen

Brandschutzhelfer Ausbildung

Seminarinhalte

Theorie

  • Grundsätze des Brandschutzes
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praxis

  • Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der 
    Brandbekämpfung
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Handfeuerlöschern erfahren

Praxisnah & Effizient
Die Schulung dauert 5-6 Stunden und umfasst theoretische Inhalte sowie eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren. Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen.

Für wen ist die Schulung geeignet?
Alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden.

Sichern Sie sich jetzt einen Platz in unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!

Termine für die Brandschutzhelfer-Ausbildung

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Ergebnis: (48 Treffer)
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

12.10.2026
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2601ABH53
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
Icon Kalender2 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in

12.10.2026
09:00 - 16:30
20537 Hamburg Mehr erfahren
Seminarinhalte

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.


Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:


Maßnahme gegen Brände


Bekämpfung von Entstehungsbränden


Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr


Hilfe leisten bei der Evakuierung


Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen


Notfallmaßnahmen


mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt


Rechtliche Grundlagen:


§ 10 ArbSchG


ArbStättV


ASR A 2.2


DGUV Information 205-023


DGUV Vorschrift 1 § 22

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Seminar-Nr. SVGN-48
Ort Hamburg
Veranstalter SVG Nord
Nettopreis 209,00 €
Bruttopreis 248,71 €
Referent Dirk Brekow
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender3 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zu Brandschutzhelfer:innen

13.10.2026
08:00 - 12:00
SVG Regionalzentrum Söllichauer Straße 3,
04356 Leipzig
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) "Maßnahmen gegen Brände" müssen Sie als Arbeitgeber:in eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. In diesem Seminar werden den Teilnehmer:innen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion als Brandschutzhelfer:in vermittelt.

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Seminar-Nr. SVGDD-1823
Ort Leipzig
Veranstalter SVG Sachsen und Thüringen
Nettopreis 125,00 €
Bruttopreis 148,75 €
Referent Renč Fischer
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz IV

20.10.2026
08:00 - 16:00
Hauptstraße 17-19,
55120 Mainz
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Kenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft?

Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab.

Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt.

Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).

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Seminar-Nr. 1507
Ort Mainz
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Hessen / SVG Rheinland - SVG QTB GmbH
Nettopreis 80,00 €
Bruttopreis 80,00 €
Referent Lorenz Neuss
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender4 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Brandschutzhelfer*in gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

28.10.2026
08:00 - 12:30
Moselring 11,
56073 Koblenz
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Brandschutzhelfer*innen werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen.

Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen.

Themeninhalte sind unter Anderem Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, Praxisanteil (Feuerlöschübung)

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Seminar-Nr. 1698
Ort Koblenz
Veranstalter SVG Hessen / SVG Rheinland - SVG QTB GmbH
Nettopreis 99,00 €
Bruttopreis 117,81 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz IV

03.11.2026
08:00 - 16:00
Moselring 11,
56073 Koblenz
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Kenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft?

Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab.

Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt.

Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).

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Seminar-Nr. 1051
Ort Koblenz
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Hessen / SVG Rheinland - SVG QTB GmbH
Nettopreis 80,00 €
Bruttopreis 80,00 €
Referent René Lüge
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender4 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

03.11.2026
09:00 - 13:30
Am Eifeltor 1,
50997 Köln
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2602ABH54
Ort Köln
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
Icon Kalender2 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Fortbildung für bereits ausgebildete Brandschutzhelfer:innen

05.11.2026
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Gemäß DGUV Information 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. In unserem halbtägigen Lehrgang werden die bestehenden Kenntnisse aufgefrischt und über Neuerungen im Brandschutz informiert. Eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher ist mit enthalten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2601FBH51
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz

07.11.2026
08:00 - 16:00
Konrad-Adenauer-Ring 12,
47167 Duisburg
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2605L14A72
Ort Duisburg
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 129,00 €
Bruttopreis 131,76 €
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender9 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in

09.11.2026
09:00 - 16:30
20537 Hamburg Mehr erfahren
Seminarinhalte

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.


Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:


Maßnahme gegen Brände


Bekämpfung von Entstehungsbränden


Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr


Hilfe leisten bei der Evakuierung


Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen


Notfallmaßnahmen


mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt


Rechtliche Grundlagen:


§ 10 ArbSchG


ArbStättV


ASR A 2.2


DGUV Information 205-023


DGUV Vorschrift 1 § 22

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Seminar-Nr. SVGN-49
Ort Hamburg
Veranstalter SVG Nord
Nettopreis 209,00 €
Bruttopreis 248,71 €
Referent Dirk Brekow
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender3 AlternativtermineAnmelden

BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz

14.11.2026
08:30 - 16:30
67659 Kaiserslautern Mehr erfahren
Seminarinhalte

Wie entstehen Brände in Fahrzeugen und Gebäuden? Wie brennen unterschiedliche Materialien? Wie wird ein entstehendes Feuer möglichst wirkungsvoll bekämpft? Was kann ich tun, um Brände möglichst zu verhindern? Die Seminarteilnehmer werden für die Gefährlichkeit von Bränden sensibilisiert und erfahren, durch welche Verhaltensweise sie deren Entstehung verhindern können. Sie lernen Brandklassen und brandschutztechnische Einrichtungen kennen und werden motiviert, sich künftig im Fahrzeug, im Betrieb und im Haushalt umsichtiger zu verhalten.

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Seminar-Nr. 1316
Ort Kaiserslautern
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Pfalz eG
Nettopreis 99,00 €
Bruttopreis 99,00 €
Referent Robert Schäfer
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in

14.11.2026
08:30 - 17:15
67659 Kaiserslautern Mehr erfahren
Seminarinhalte

Brandgefahr bedeutet für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine ernste Bedrohung. Die DGUV-Information 205-023 fordert eine ausreichende Anzahl. Wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei geringer Gefährdung ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und zu benennen. Ziel des Seminars ist es, theoretische Kennt­nisse und praktische Fertigkeiten zu erforderlichen Sofortmaßnahmen im Brandfall und der ent­sprechenden Brandverhütung zu erlangen. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss dieser Veranstaltung in der Lage sein, Grundtätigkeiten wie z.B. Bekämpfung von Entstehungsbränden, Durchführung von Evakuierungsmaß­nahmen, Kontrolle von Brandschutzvorrichtungen oder Rettung von Menschen aus Brandgefahren selbstständig nach Weisung durchzuführen. Eine Auffrischung sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen.

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Seminar-Nr. 1317
Ort Kaiserslautern
Veranstalter SVG Pfalz eG
Nettopreis 137,00 €
Bruttopreis 137,00 €
Referent Robert Schäfer
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

14.11.2026
08:30 - 12:30
Mehr erfahren
Seminarinhalte
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Seminar-Nr. SVGS-6967
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Referent Philipp Burkhart
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in

14.11.2026
08:30 - 12:30
Leinestraße 36,
24539 Neumünster
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Seminarinhalte

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.


Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:


Maßnahme gegen Brände


Bekämpfung von Entstehungsbränden


Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr


Hilfe leisten bei der Evakuierung


Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen


Notfallmaßnahmen


mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt


Rechtliche Grundlagen:


§ 10 ArbSchG


ArbStättV


ASR A 2.2


DGUV Information 205-023


DGUV Vorschrift 1 § 22

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Seminar-Nr. SVGN-30
Ort Neumünster
Veranstalter SVG Nord
Nettopreis 110,00 €
Bruttopreis 130,90 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz IV

17.11.2026
08:00 - 16:00
Steinstr. 13 - 15,
35641 Schöffengrund
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Seminarinhalte

Kenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft?

Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab.

Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt.

Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).

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Seminar-Nr. 1475
Ort Schöffengrund
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Hessen / SVG Rheinland - SVG QTB GmbH
Nettopreis 80,00 €
Bruttopreis 80,00 €
Referent Uwe Fichtner
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

17.11.2026
08:30 - 12:30
Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München
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Seminarinhalte
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Seminar-Nr. SVGS-5693
Ort München
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Referent Peter Schopka
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

17.11.2026
08:30 - 12:30
Witschelstraße 95,
90431 Nürnberg
Mehr erfahren
Seminarinhalte
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Seminar-Nr. SVGS-5694
Ort Nürnberg
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Referent Stephan Voit
Dauer 1 Tage Präsenz
Anmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

18.11.2026
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
Mehr erfahren
Seminarinhalte
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Seminar-Nr. SVGS-5692
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Referent Armin Scholz
Dauer 1 Tage Präsenz
Anmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Brandschutzhelfer gem. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

20.11.2026
08:00 - 12:30
Breitenbachstraße 9,
60487 Frankfurt am Main
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Brandschutzhelfer*innen werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen.

Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen.

Themeninhalte sind unter Anderem Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall, Praxisanteil (Feuerlöschübung)

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Seminar-Nr. 1607
Ort Frankfurt am Main
Veranstalter SVG Hessen / SVG Rheinland - SVG QTB GmbH
Nettopreis 99,00 €
Bruttopreis 117,81 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Sicherheitsbeauftragte - Grundlehrgang (Online)

23.11.2026 - 
24.11.2026
Online Mehr erfahren
Seminarinhalte

Dieser Lehrgang richtet sich an Personen die als Sicherheitsbeauftrage*r tätig werden wollen und beinhaltet die folgenden Themen:
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
- Gefährdungsbeurteilung
- Problemschwerpunkte aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz (z. B. PSA, Lärm, Ergonomie, Brandschutz usw.)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2609SBA51
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 499,00 €
Bruttopreis 593,81 €
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

25.11.2026
08:30 - 12:30
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Seminarinhalte
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Seminar-Nr. SVGS-6971
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Referent Walter Geidel
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen

SVG Brandschutz (KB 3)

28.11.2026
08:00 - 16:00
SVG Autohof Washingtonstraße 40,
01139 Dresden
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Seminarinhalte

Brände verhindern - Feuer bekämpfen


Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen). Ein praxisnahes Training für mehr Sicherheit im Alltag.

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Seminar-Nr. SVGDD-1545
Ort Dresden
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Sachsen und Thüringen
Nettopreis 135,00 €
Bruttopreis 138,81 €
Referent Jan Rene Panczyszyn
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung Brandschutzhelfer:in

30.11.2026
09:00 - 13:30
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Seminarinhalte

Bedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern:innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2601ABH55
Ort Düsseldorf
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 105,00 €
Bruttopreis 124,95 €
Dauer 0,50 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz IV

01.12.2026
08:00 - 16:00
Breitenbachstraße 9,
60487 Frankfurt am Main
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Seminarinhalte

Kenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft?

Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab.

Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt.

Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).

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Seminar-Nr. 1443
Ort Frankfurt am Main
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Hessen / SVG Rheinland - SVG QTB GmbH
Nettopreis 80,00 €
Bruttopreis 80,00 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen

SVG Brandschutz IV (KB 3)Brände verhindern - Feuer verhindern

05.12.2026
08:00 - 16:00
44577 Castrop-Rauxel Mehr erfahren
Seminarinhalte

Im Notfall zählt jede Sekunde – und das richtige Verhalten. Dieses Seminar vermittelt, wie Unfallstellen abgesichert, Verletzte geborgen und Erste Hilfe geleistet wird. Behandelt werden reale Szenarien wie Lkw- und Pkw-Unfälle, Motorradunfälle, Gefahrgutsituationen und Motorbrände. Die Teilnehmer lernen lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie das korrekte Absetzen eines Notrufs. Praktische Übungen vertiefen das Wissen, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung. Für alle, die im Ernstfall wissen wollen, was zu tun ist – schnell, sicher und kompetent.

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Seminar-Nr. 225
Ort Castrop-Rauxel
Veranstalter SVG Westfalen-Lippe
Nettopreis 136,50 €
Bruttopreis 143,63 €
Referent Ingo Wehring
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen

SVG Brandschutz IV (KB 3)Brände verhindern - Feuer verhindern

05.12.2026
08:00 - 16:00
Am Weingarten 41-43,
49545 Tecklenburg
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Seminarinhalte

Im Notfall zählt jede Sekunde – und das richtige Verhalten. Dieses Seminar vermittelt, wie Unfallstellen abgesichert, Verletzte geborgen und Erste Hilfe geleistet wird. Behandelt werden reale Szenarien wie Lkw- und Pkw-Unfälle, Motorradunfälle, Gefahrgutsituationen und Motorbrände. Die Teilnehmer lernen lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie das korrekte Absetzen eines Notrufs. Praktische Übungen vertiefen das Wissen, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung. Für alle, die im Ernstfall wissen wollen, was zu tun ist – schnell, sicher und kompetent.

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Seminar-Nr. 264
Ort Tecklenburg
Veranstalter SVG Westfalen-Lippe
Nettopreis 136,50 €
Bruttopreis 143,63 €
Referent Jörg Matuszewski
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz

05.12.2026
08:00 - 16:00
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Seminarinhalte

Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2601L14A53
Ort Düsseldorf
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 129,00 €
Bruttopreis 131,76 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz

05.12.2026
08:00 - 16:00
Am Eifeltor 1,
50997 Köln
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Seminarinhalte

Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2602L14A52
Ort Köln
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 129,00 €
Bruttopreis 131,76 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz IV

08.12.2026
08:00 - 16:00
Moselring 11,
56073 Koblenz
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Seminarinhalte

Kenntnisbereich 3: Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft?

Die Seminarteilnehmer:innen werden für die Gefährlichkeit von Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sensibilisiert. Sie erfahren, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen – auch bei Gebäude- und Zimmerbränden. Gemeinsam erarbeiten sie, wie man entstehende Feuer richtig löscht und wie man Gefahren beim Umgang mit Batterien vermeidet. Informationen zum vorbeugenden Brandschutz in Fahrzeugen, im Betrieb und zu Hause runden das Seminar ab.

Um die Thematik zu verdeutlichen, werden im Seminarraum zahlreiche Versuche durchgeführt.

Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen).

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Seminar-Nr. 1053
Ort Koblenz
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Hessen / SVG Rheinland - SVG QTB GmbH
Nettopreis 80,00 €
Bruttopreis 80,00 €
Referent René Lüge
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen

SVG Brandschutz IV (KB 3)Brände verhindern - Feuer verhindern

12.12.2026
08:00 - 16:00
Ochtuper Straße 138,
48599 Gronau
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Seminarinhalte

Im Notfall zählt jede Sekunde – und das richtige Verhalten. Dieses Seminar vermittelt, wie Unfallstellen abgesichert, Verletzte geborgen und Erste Hilfe geleistet wird. Behandelt werden reale Szenarien wie Lkw- und Pkw-Unfälle, Motorradunfälle, Gefahrgutsituationen und Motorbrände. Die Teilnehmer lernen lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie das korrekte Absetzen eines Notrufs. Praktische Übungen vertiefen das Wissen, ersetzen jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung. Für alle, die im Ernstfall wissen wollen, was zu tun ist – schnell, sicher und kompetent.

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Seminar-Nr. 263
Ort Gronau
Veranstalter SVG Westfalen-Lippe
Nettopreis 136,50 €
Bruttopreis 143,63 €
Referent Jörg Matuszewski
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in

14.12.2026
09:00 - 16:30
20537 Hamburg Mehr erfahren
Seminarinhalte

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.


Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.


Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)


Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus:


Maßnahme gegen Brände


Bekämpfung von Entstehungsbränden


Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr


Hilfe leisten bei der Evakuierung


Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen


Notfallmaßnahmen


mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt


Rechtliche Grundlagen:


§ 10 ArbSchG


ArbStättV


ASR A 2.2


DGUV Information 205-023


DGUV Vorschrift 1 § 22

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Seminar-Nr. SVGN-51
Ort Hamburg
Veranstalter SVG Nord
Nettopreis 209,00 €
Bruttopreis 248,71 €
Referent Dirk Brekow
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

25.01.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7342
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz

20.02.2027
08:00 - 16:00
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Seminarinhalte

Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2701L14A01
Ort Düsseldorf
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 129,00 €
Bruttopreis 131,76 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen

SVG Brandschutz (KB 3)

27.02.2027
08:00 - 16:00
SVG Regionalzentrum Söllichauer Straße 3,
04356 Leipzig
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Seminarinhalte

Brände verhindern - Feuer bekämpfen


Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen). Ein praxisnahes Training für mehr Sicherheit im Alltag.

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Seminar-Nr. SVGDD-2624
Ort Leipzig
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Sachsen und Thüringen
Nettopreis 135,00 €
Bruttopreis 138,81 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen

SVG Brandschutz (KB 3)

13.03.2027
08:00 - 16:00
SVG Autohof Washingtonstraße 40,
01139 Dresden
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Seminarinhalte

Brände verhindern - Feuer bekämpfen


Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes. Einige SVGen bzw. deren Tochtergesellschaften oder Bildungswerke bieten im Rahmen dieses Seminars auch praktische Löschübungen an (bitte vor Anmeldung erfragen). Ein praxisnahes Training für mehr Sicherheit im Alltag.

Brief Iconper Mail teilen
Seminar-Nr. SVGDD-2662
Ort Dresden
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Sachsen und Thüringen
Nettopreis 135,00 €
Bruttopreis 138,81 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

18.03.2027
08:30 - 12:30
Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7349
Ort München
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
Anmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

18.03.2027
08:30 - 12:30
Witschelstraße 95,
90431 Nürnberg
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7354
Ort Nürnberg
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz

17.04.2027
08:00 - 16:00
Konrad-Adenauer-Ring 12,
47167 Duisburg
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Seminarinhalte

Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2705L14A22
Ort Duisburg
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 129,00 €
Bruttopreis 131,76 €
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender9 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

04.05.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
Mehr erfahren
Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7344
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

16.06.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7346
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
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Dauer 1 Tage Präsenz
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz

26.06.2027
08:00 - 16:00
Am Eifeltor 1,
50997 Köln
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Seminarinhalte

Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2702L14A02
Ort Köln
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 129,00 €
Bruttopreis 131,76 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

08.07.2027
08:30 - 12:30
Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7350
Ort München
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

08.07.2027
08:30 - 12:30
Witschelstraße 95,
90431 Nürnberg
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7353
Ort Nürnberg
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

09.07.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7345
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
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BKrFQG Weiterbildungen (K3)

SVG Brandschutz

11.09.2027
08:00 - 16:00
Oerschbachstraße 150,
40591 Düsseldorf
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Wie entstehen Brände? Welche Auswirkungen können sie haben? Wie wird ein Feuer verhindert oder wirkungsvoll bekämpft? Brände können schnell zur tödlichen Gefahr werden – ob im Fahrzeug, Betrieb oder zuhause. Dieses Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für Brandrisiken bei Fahrzeug-, Motor- und Reifenbränden sowie Gebäude- und Zimmerbränden. Sie lernen Brandursachen kennen, wirksame Löschmethoden anzuwenden und Gefahren beim Umgang mit Batterien richtig einzuschätzen. Anschauliche Experimente verdeutlichen wichtige Prinzipien des Brandschutzes.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Seminar-Nr. 2701L14A51
Ort Düsseldorf
Förderung Förderfähig nach AZAV
Veranstalter SVG Nordrhein / BBG
Nettopreis 129,00 €
Bruttopreis 131,76 €
Dauer 1 Tage Präsenz
Icon Kalender9 AlternativtermineAnmelden

Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

23.09.2027
08:30 - 12:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7347
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

30.09.2027
08:30 - 12:30
Georg-Brauchle-Ring 91,
80992 München
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7351
Ort München
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

30.09.2027
08:30 - 12:30
Witschelstraße 95,
90431 Nürnberg
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Seminarinhalte

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Beschäftigten, die im Betrieb für die Brandbekämpfung benannt sind. Grundlage ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitgeber zur Benennung von Beschäftigten für Brandbekämpfung und Evakuierung verpflichtet. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet Brandschutztheorie mit Löschübungen an einem Brandsimulator.

Wer braucht die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht ausgebildete Brandschutzhelfer. Nach ASR A2.2 ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei vielen ortsfremden Personen oder bei eingeschränkt mobilen Beschäftigten kann eine höhere Zahl erforderlich sein.

Brandschutzhelfer sollen auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten in jeder Schicht anwesend sein.

Diese Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Brandschutzhelfer stehen Brandverhütung und Verhalten im Ernstfall im Mittelpunkt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers und Bedeutung des Brandschutzes

Grundlagen der Verbrennung, brennbare Stoffe und Zündquellen

Löschvorgang, Löschmittel und ihre Eignung für verschiedene Brandklassen

Vorbeugender baulicher Brandschutz und Ziele des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit den Teilen A bis C

Brandverhütungsmaßnahmen, Brandmeldeeinrichtungen sowie Kennzeichen und Verbotsschilder

Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brandrauch und Schutzmöglichkeiten

Flucht- und Rettungswege, Gebäuderäumung und Aufgaben des Evakuierungshelfers

Taktik der Brandbekämpfung und abwehrender Brandschutz

Löschübungen mit Handfeuerlöschern an einem Brandsimulator

Voraussetzungen für die Teilnahme

Vorkenntnisse im Brandschutz sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nicht nötig. Die Teilnehmenden benötigen wetterfeste Kleidung für den Praxisteil.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Den Abschluss der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bilden die praktischen Löschübungen, die die ASR A2.2 neben der Theorie ausdrücklich vorsieht.

Eine feste Gültigkeitsdauer der Brandschutzhelfer-Bescheinigung schreibt die ASR A2.2 nicht vor. Empfohlen wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder Ausbildung zum Evakuierungshelfer?

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung, Evakuierungshelfer organisieren vor allem das geordnete Verlassen des Gebäudes. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der SVG Süd deckt beide Rollen ab: Zum Brandschutzteil kommt ein Evakuierungsteil mit Theorie zur Gebäuderäumung und zu den Aufgaben des Evakuierungshelfers. Eine getrennte Ausbildung zum Evakuierungshelfer ist deshalb nicht nötig.

Häufige Fragen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

In der Regel braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer für fünf Prozent seiner Beschäftigten. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten benötigt danach mindestens drei ausgebildete Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung sind es mehr.

Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer wiederholt werden?

Empfohlen ist eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; der Arbeitgeber legt das Intervall über die Gefährdungsbeurteilung fest.

Gehören praktische Löschübungen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Ja, jeder Teilnehmende löscht in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst mit einem Handfeuerlöscher am Brandsimulator. Die Übung zeigt Reichweite, Löschdauer und richtige Löschtaktik unter realen Bedingungen.

Können berufsspezifische Themen einbezogen werden?

Ja, berufsspezifische Module lassen sich in die Ausbildung zum Brandschutzhelfer einbeziehen, etwa zu Werkstatt, Lager oder Fahrzeughalle.

Melden Sie Ihre künftigen Brandschutzhelfer über die Terminübersicht zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Anfragen zu Inhouse-Terminen und berufsspezifischen Modulen richten Sie an das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.

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Seminar-Nr. SVGS-7352
Ort Nürnberg
Veranstalter SVG Süd
Nettopreis 150,00 €
Bruttopreis 178,50 €
Dauer 1 Tage Präsenz
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Arbeitssicherheit / SicherheitstechnikBerufsausbildung / QualifizierungsmaßnahmenBKrFQG beschl. GrundqualifikationBKrFQG WeiterbildungenControlling / KostenrechnungDisponentenAbfallbeförderung / EntsorgungFachkundelehrgängeFahrlehrer Aus- und FortbildungFahrschuleFahrsicherheit / BBSGabelstaplerausbildungGefahrgutInformationstechnologieKommunikation / Verhandlung / RhetorikKranführerausbildungLadungssicherungLenk- und RuhezeitenRechtSpezialtraining für KraftfahrerSprachkurseUnternehmens- / PersonalführungWirtschaftliches Fahren / ECO-Training (Praxis)Zertifizierung und ManagementsystemeSonstigeHubarbeitsbühnen

FAQ Brandschutzhelfer-Ausbildung

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu benennen – in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl richtet sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.

Die Schulung dauert in der Regel 5–6 Stunden und umfasst sowohl theoretische Inhalte (Grundsätze des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall) als auch eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren.

Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen, um die Kenntnisse aktuell zu halten und über Neuerungen im Brandschutz informiert zu bleiben.

Die Ausbildung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden sollen.

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