Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ein Thema für alle Unternehmen

Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz berührt heute alle Unternehmen und Wirtschaftsbereiche. Sei es, weil permanent eine Vielzahl geänderter gesetzlicher Anforderungen im Unternehmen umgesetzt werden müssen oder weil Unternehmen erkannt haben, dass Verbesserungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine wirkungsvolle Maßnahme zur eigenen Qualitäts- und Produktivitätssteigerung sind.

Als GQA-zertifizierter Dienstleister legen wir großen Wert auf die Auswahl und Fortbildung unserer Mitarbeiter um den Qualitätsanforderungen unserer Kunden zu genügen.

Heute betreut die SVG Süd bereits mehr als 12.000 Betriebe unterschiedlicher Größe aus den verschiedensten Wirtschafts- und Gewerbezweigen in den relevanten Dienstleistungsbereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin.

Unser Service für Sie

Sicherheitsfachkraft / Arbeitsmediziner

Die SVG Süd stellt Ihnen externe Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte gemäß Arbeitssicherheitsgesetz zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der nach ASiG geforderten Aufgaben gemäß den § 3 (Aufgaben der Betriebsärzte) und § 6 (Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und sorgen für eine umfassende Betreuung.

Eine wichtige Zielsetzung unserer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ist die Reduzierung von Arbeitsunfällen und betrieblich bedingten Krankheitsfehlzeiten. Über 30 Sicherheitsfachkräfte kümmern sich bei Ihnen vor Ort um arbeitssicherheitstechnischen / arbeitsmedizinischen Pflichten.

Wir wollen Sie vor möglichen negativen Folgeerscheinungen wie Regressforderungen der Unfallversicherungsträger, Produktionsausfällen oder Anlagenstillständen schützen. Denn nur gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter sichern Ihren wirtschaftlichen Erfolg.

Schwerpunkte unseres Leistungsprofils

  • Beratung zur rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
  • Gestellung verschiedenster externer Beauftragter (z. B. Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Brandschutzbeauftragter, Regalinspekteure, etc.)
  • Durchführung von Gefährdungsanalysen in allen Bereichen nach ArbSchG
  • sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen, Maschinen und Einrichtungen
  • Die jährliche Überprüfung von Regalanlagen gehört ebenso zu unseren Angeboten
  • Beratung zu sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fragestellungen
  • Planung und Durchführung interner Sicherheitsaudits
  • arbeitsmedizinische Untersuchung der Beschäftigten
  • Unterweisung und Schulung der Beschäftigten
  • Analyse von Arbeitsunfällen und Störfällen

Brandschutzbeauftragter

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus der „besonderen Art und Nutzung“ eines Gebäudes oder der Anwendung der Industriebaurichtlinie entstehen. Für Verkaufsstätten von mehr als 2.000 m² ist in einigen Bundesländern der Brandschutzbeauftragte sogar vorgeschrieben. Die Betreiber von Flächen mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5.000 m², haben ebenfalls einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Der Brandschutzbeauftragte muss kein Betriebsangehöriger sein. Er soll die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und ggfs. Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, ist er mit einzubeziehen.

Die Unterweisung von Betriebsangehörigen in der Handhabung von Feuerlöschgeräten in Theorie und Praxis, sowie das Verhalten im Brandfall bieten wir separat an. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Schulungen und Betreuung rund um das Thema Brandschutz im Süden Deutschlands. Gerne erstellen wir Ihnen hierüber ein leistungsfähiges Angebot.

Unsere Leistungen

Festlegung und Überwachung aller organisatorischen Brandschutzmaßnahmen, wie nachfolgend beschrieben:
  • Aufstellen und Kontrolle von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
  • Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
  • Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
  • Anweisung und Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung

Gefahrgutbeauftragter

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten als Beteiligter zugewiesen sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Nur wenige Betriebe sind von dieser Pflicht befreit.

Gefahrgutbeauftragte müssen nicht nur Schulungen besuchen und eine zu wiederholende Prüfung vor der IHK bestehen, sie müssen auch fachlich und organisatorisch in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Das Gefahrgutrecht setzt hier klare Maßstäbe. Unternehmer und Mitarbeiter tun sich oft schwer, neben anderen wichtigen Aufgaben, die gesetzlich definierte Verantwortung wahrzunehmen.

Mit unseren Experten sind Sie auf der sicheren Seite. Sie entlasten Ihre Mitarbeiter, sparen Zeit und den ständigen Aktualisierungsaufwand.

    Unsere Leistungen

    • individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Beratung und Betreuung
    • regelmäßig zeitlich angemessene Überwachungen vor Ort
    • Schulungen und Unterweisungen der betroffenen Mitarbeiter
    • Schulungs- und Überwachungsdokumentation
    • Information hinsichtlich gefahrgutrechtlicher Änderungen
    • Erstellen des Jahresberichts

    Regalprüfer (nach DIN EN 15635)

    Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Prüfpflicht. Der Lagerbetreiber ist für die gefahrlosen Betriebsbedingungen verantwortlich und er trägt die Sorge für seine Mitarbeiter, die Lagereinrichtung und die Unversehrtheit seiner Waren.

    Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.

    Sie erhalten von uns Unterstützung, die Arbeitsschutzbestimmungen in Ihrem Sinne einzuhalten, um die Sicherheit zu erhöhen und Personen- und Sachschäden zu verhindern. Wir beraten Sie vor Prüfungsbeginn ausführlich über den Prüfungsablauf. Geprüft werden alle Arten von Regalen.

    Die Regalprüfung erfolgt bei laufendem Betrieb vom Boden aus und der Prüfer darf nur sichere Bereiche betreten. Dabei führen wir Sichtkontrollen durch, inspizieren u. a., ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen. Die Prüfung wird anhand eines Prüfprotokolls systematisch durchgeführt.

    Zur Dokumentation und zur Vorlage bei Betriebsprüfungen erstellen wir als Prüfnachweis einen unterzeichneten Prüfbericht mit den speziellen Prüfprotokollen zum Nachweis der durchgeführten Prüfung nach DIN EN 15635. Den Prüfbericht erhalten Sie in Papierform und als pdf-Datei.

    Prüfungsgegenstand der Regalprüfung

    • Visuelle Prüfung vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen, Hubbühnen etc., bei Bedarf per Drohne
    • Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen, Beschädigungen und Fehlteile gemäß DIN EN 15635
    • Sichtkontrolle auf Einhaltung der BGR 234 der gewerblichen Berufsgenossenschaften
    • Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Spezifikation
    • Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau
    • Erstellung eines Prüfberichts
    • Vergabe der offiziellen Prüfplakette nach der Regalprüfung

    Drohnen

    Drohnen unterstützen Unternehmen dabei, Gefahrenpotenziale frühzeitig zu erkennen und Schäden entgegenzuwirken, bevor sie entstehen. Durch den einzigartigen 360-Grad-Blickwinkel, der durch den Einsatz von Drohnen ermöglicht wird, können Sicherheitsfachkräfte Verkehrswege besser planen, Regale vollumfänglich inspizieren und die Lagersicherheit in Unternehmen langfristig erhöhen.

    Auf diese Weise sind sie ein innovatives Instrument, das die SVG Süd unterstützend bei Arbeitssicherheitsdienstleistungen anbietet, um Kunden mehr Sicherheit zu geben.

    Unser Service

    Leistungsangebote, die durch den Einsatz von Drohnen ergänzt werden können:
    • Verkehrswegeplanung
    • Erstellung von Sicherheitsprotokollen
    • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
    • Regelkonformes Einrichten von Blocklägern
    • Erhöhung der Lagersicherheit
    • Unterstützung bei Brandschutzmaßnahmen
    • Fahrsicherheitstrainings
    • Gefahrstofferkennung

    Ihr Kontakt countabovethefold 2

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