FAQ zur Lkw-Maut in Deutschland

Wer ist mautpflichtig? Wie hoch sind die Mautgebühren? Für welche Straßen muss Maut entrichtet werden? Wir geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Lkw-Maut in Deutschland.

FAQ Themenübersicht

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Maut - was ist das?

Grundsätzliche Infos zur deutschen Maut.

Warum wird Maut erhoben?

Der Begriff Maut, auch bekannt als Straßenbenutzungsgebühr, beschreibt eine Abgabe für die Nutzung von Verkehrsbauwerken wie Straßen, Brücken, Tunneln oder Autobahnen, die territorial gebunden sind und der so genannten externen Kosten, die für die Bevölkerung entstehen (Luftverschmutzung und Lärmbelastung). Mit der Zahlung einer Maut sollen die Nutzer an der Finanzierung beteiligt werden.

Für welche Straßen muss Maut entrichtet werden?

Die Gebührenpflicht besteht gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Zum 1. Juli 2018 wurde die Lkw-Maut auch auf einspurige Strecken und Ortsdurchfahrten ausgeweitet. Die rechtliche Grundlage dafür ist das vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, das am 31. März 2017 in Kraft getreten ist.

Wer ist für die Mautentrichtung verantwortlich?

Mautpflichtig ist nach § 2 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz die Person,

  • die Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist.
  • die über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt.
  • die Führer des Motorfahrzeugs ist.
  • auf die das Motorfahrzeug zugelassen ist.
  • der das Kennzeichen des Motorfahrzeugs zugeteilt ist.

Es besteht für alle aufgeführten Personen eine gesamtschuldnerische Haftung.

Was ist eine On-Board Unit (OBU)?

Die On-Board-Unit (OBU) sowie die SVG fleXboxEUROPA sind Geräte, die in Lastkraftwagen eingebaut werden, um die automatische Abrechnung in einem Gebührenerhebungs- oder Mautsystem zu ermöglichen. Es gibt mittlerweile verschiedene OBUs am Markt.

Muss ich Maut zahlen?

Mautpflichtige Fahrzeuge, Mautsätze und Ausnahmen.

Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?

Die Mautpflicht besteht gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen

  • die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
  • die für den Güterkraftverkehr verwendet werden (2. Alternative)

und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t (künftig ab 3,5 t) beträgt. Dies gilt einschließlich Anhänger. Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt eine der beiden Alternativen.


Mautpflicht nach der 1. Alternative

Diese ergibt sich aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten. Sie besteht zum Beispiel für Sattelkraftfahrzeuge oder Lastkraftwagen. Die 1. Alternative ist unabhängig davon, ob es sich um eine Privatfahrt handelt, tatsächlich Güter befördert werden, die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder das betreffende Kraftfahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

Mautpflicht nach der 2. Alternative

Auch Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t ohne die typischen Fahrzeug- und Aufbauarten des Güterkraftverkehrs (etwa selbstfahrende Arbeitsmaschinen) können der Mautpflicht unterliegen. Die 2. Alternative setzt jedoch voraus, dass sie konkret für den Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz verwendet werden. Entscheidend ist eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (gewerblicher Güterkraftverkehr oder Werkverkehr).

Welche Fahrzeuge sind von der Mautpflicht ausgenommen?

Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig. Hierbei handelt es sich einerseits

  • um Fahrzeuge, die nicht unter die Definitionskriterien des mautpflichtigen Fahrzeugs fallen (mautfreie Fahrzeuge). 
  • und andererseits um Fahrzeuge, für welche der Gesetzgeber spezielle Ausnahmetatbestände geschaffen hat (mautbefreite Fahrzeuge).

Ob ein Fahrzeug mautpflichtig ist, folgt unmittelbar aus dem Gesetz. Eine Feststellung durch das Bundesamt für Mobilität und Logistik oder die Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH ist nicht erforderlich. Mautfreie Fahrzeuge, die nicht unter die gesetzliche Definition eines mautpflichtigen Fahrzeugs nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz fallen, sind Fahrzeuge, die

a.    weder baulich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (z. B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen),
b.    noch im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr für eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung verwendet werden (im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz).

Mautfreiheit ergibt sich nur, wenn die beiden genannten Alternativen ausgeschlossen sind. Trifft eine der beiden Alternativen zu, besteht Mautpflicht.

Mautbefreite Fahrzeuge, die unter eine der im § 1 Absatz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz vorgesehenen Ausnahmen fallen, sind: 

  1. Kraftomnibusse.
  2. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes.
  3. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden.
  4. Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden.
  5. Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.
  6. Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie den damit verbundenen Leerfahrten.
  7. Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
  8. Überwiegend mit Erdgas betriebene Fahrzeuge, die werksseitig für den Betrieb mit CNG, LNG oder als Zweistoffmotor mit LNG/Diesel ausgeliefert wurden und über eine Systemgenehmigung gemäß Verordnung VO (EG) Nr. 595/2009 verfügen, im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023.
  9. Hilfstransporte in Katastrophengebiete sowie Notdiensteinsätze.
  10. Transporte von humanitären Hilfsgütern (Nahrungsmittel, Kleidung, Hygieneartikel etc.).
  11. Transporte von Futtermittel als Soforthilfe beim Eintreten/ Bestehen eines Katastrophenfalls. Wichtig: Nicht mautbefreit sind evtl. vorbereitende Fahrten, wie z. B. Einsammelfahrten von Lebensmittel-, Futtermittel und Sachspenden, vor dem eigentlichen Hilfstransport zur Sammel- und Verteilstelle in der Katastrophenregion.
  12. Transporte von Räumfahrzeugen, schweren technischen Geräten, Sandsäcken etc. in Katastrophengebiete.
    Voraussetzung 1: Es wurde der Katastrophenfall im jeweiligen Einsatzgebiet ausgerufen.
    Voraussetzung 2: Der Transport der technischen Arbeitsgeräte, Sandsäcke etc. erfolgt im Auftrag einer Krisenstabsstelle, z. B. eines Landes oder Kreises, zur Unterstützung der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, des THW, der Bundeswehr und der Bundespolizei.
    Voraussetzung 3: Das Fahrzeug ist äußerlich als Notdiensteinsatzfahrzeug erkennbar (Schild „Notdiensteinsatz“ oder „Katastropheneinsatz“ hinter der Windschutzscheibe).
  13. Entsorgung von Schlamm, Schutt, Schrott, Sperrmüll, Tierkadavern etc. aus Katastrophengebieten.
    Voraussetzung 1: Es wurde der Katastrophenfall im jeweiligen Einsatzgebiet ausgerufen.
    Voraussetzung 2: Der Abtransport von Schlamm, Schutt, Schrott, Sperrmüll, Tierkadavern etc. aus den Katastrophengebieten erfolgt im Auftrag einer Krisenstabsstelle, z. B. des Landes oder Kreises, im Rahmen von Katastrophenschutzmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Seuchen und anderen Gesundheitsgefahren.
    Voraussetzung 3: Das Fahrzeug ist äußerlich als Notdiensteinsatzfahrzeug erkennbar (Schild „Notdiensteinsatz“ oder „Katastropheneinsatz“ hinter der Windschutzscheibe).
    Wichtig: Die Rückfahrten der Fahrzeuge nach einem von einer Krisenstabsstelle beauftragten Notdiensteinsatz zum Sitz der Firma, die den Lkw für den Einsatz zur Verfügung gestellt hat, sind ebenfalls mautbefreit.

Weitere Definitionen folgen mit der Herabsetzung auf 3,5 t.

Ab dem 1. Januar 2024 sind für überwiegend mit Erdgas betriebene Fahrzeuge die Mautteilsätze für die Infrastrukturkosten nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Bundesfernstraßenmautgesetz und die verursachten Lärmbelastungskosten nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 Bundesfernstraßenmautgesetz zu entrichten.

Die Mautbefreiung nach den Nummern 2 bis 4 setzt die Erkennbarkeit der dort genannten Zwecke voraus. Bei Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug maßgebend.

Freiwillige Registrierung bei Toll Collect: Von der Mautpflicht dauerhaft ausgenommene Fahrzeuge können in die Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge eingetragen werden. Diese wird bei der Betreibergesellschaft geführt. Die Registrierung gilt für maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. Sie erfahren Näheres unter „Mautbefreiung“ im Internetangebot der Toll Collect.

Wie hoch sind die Mautgebühren?

Mauttarife ab dem 1.7.2024 für Fahrzeuge mit der Emissionsklasse 1. Tarife für die CO2 Emissionsklassen 2 bis 5 finden Sie unterhalb dieser Tabelle zum Download. 
 

CO2 Emissionsklasse 1

Fahrzeug   > 3,5 t bis < 7,5 t 7,5 bis <11,99 t 12 t bis 18 t >18 t mit bis zu 3 Achsen >18 t mit 4 Achsen  >18 t mit 5 oder mehr Achsen
Euro VI 15,1 17,7 23,8 30,3 32,4 34,8
Euro V/EEV 18,9 20,5 27,5 35,3 36,3 38,9
Euro IV 20,1 22,1 28,6 37,1 38,8 41,4
Euro III 22,5 25,0 32,8 42,9 45,4 47,8
Euro II 24,4 27,5 34,8 45,9 48,7 51,1
Euro I/O 24,8 27,6 35,0 48,4 51,2 51,6
Emissions-
frei
0 0 0 0 0 0

Angaben in Cent. Quelle: TollCollect - Alle Angaben ohne Gewähr

Download Mauttarife (pdf)


Die Mautsätze sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben. Der Mautsatz je Kilometer setzt sich zusammen aus den drei Mautteilsätzen für die:

  • Infrastrukturkosten entsprechend der Gewichtsklasse der mautpflichtigen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 18 t wird noch nach Achsen (bis zu 3 oder über 4 Achsen) unterschieden.
  • Verursachten Luftverschmutzungskosten abhängig von der Schadstoffklasse.
  • Verursachten Lärmbelastungskosten mit 0,002 Euro.

Das BALM hat einen Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge (PDF, 147KB, nicht barrierefrei) herausgegeben. Die Gewichtsklassen werden so differenziert:

  • ab 7,5 t bis 11,99 t.
  • ab 12 t bis 18 t.
  • mehr als 18 t mit bis zu 3 Achsen.
  • mehr als 18 t mit 4 und mehr Achsen.

Die Tandemachse zählt als zwei Achsen, die Tridemachse zählt als drei Achsen. Lift- und Hubachsen werden stets berücksichtigt. Es spielt keine Rolle, ob eine Fahrzeugachse während der Beförderung beansprucht oder hochgefahren ist, also keinen Fahrbahnkontakt hat.

Wie und wo kann ich die Maut kalkulieren?

Die SVG stellt auf ihrer Internetseite einen Mautkalkulator für den täglichen Gebrauch zur Verfügung. Mit der SVG CargoApps können Sie jederzeit selbst die Maut errechnen. Alternativ können Sie die Mautprofis Ihrer zuständigen SVG fragen.


SVG CargoApps kostenlos testen

Ich zahle das erste Mal Maut - was muss ich tun?

Unternehmen registrieren und Fahrzeuge anmelden.

Wie registriere ich mein Unternehmen bei TollCollect?

Nutzen Sie hierfür den kostenlosen SVG-Service. Wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten: 

  • Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und Daten für die Registrierung.
  • Wir erstellen den Toll Collect Portal Zugang für Sie.
  • Wir registrieren Ihr Unternehmen und Ihre Fahrzeuge für Sie im Portal.
  • Weiterleitung der offiziellen Registrierungsformulare an Toll Collect inklusive einer Zusage zur Übernahme des Haftungsrisikos durch die SVG.
  • Abrechnung der Maut inklusive Reklamationsservice.
  • Individuelle Beratung durch SVG.
  • Schnelle und unbürokratische Bearbeitung.
  • Problemlösungs- und Info-Service und vieles mehr...

Der Einbau der OBU muss bei einer in einer (von Toll Collect) autorisierten Werkstatt erfolgen. Eine aktuelle Liste der Einbauwerkstätten finden Sie auf der Homepage vom Toll Collect.

Was ist das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs?

Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Fahrzeugs. Sie entnehmen das maßgebliche zulässige Gesamtgewicht den Fahrzeugpapieren. 

Bei in- und ausländischen Fahrzeugen mit EU-einheitlichen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) finden Sie die Angaben unter Buchstabe F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm. Bei alten deutschen Fahrzeugscheinen ergibt sich das zulässige Gesamtgewicht aus Ziffer 15. Bei Fahrzeugscheinheften für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen ist auf Ziffer 6 umzustellen.

Dabei darf für die Lkw-Maut die vom Halter vorgenommene Eintragung nicht von dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugtypen nach dessen Allgemeiner Betriebserlaubnis oder EU-Typgenehmigung nach unten abweichen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 7,5 t (ab dem Zeitpunkt der Mauterweiterung bei weniger als 3,5 t) entfällt die Mautpflicht. Grund: die Tonnagegrenze wird nicht erreicht.

Das Leergewicht eines Fahrzeugs ist für die Lkw-Maut ohne Bedeutung.

Wie berechnet sich das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs?

Das zulässige Gesamtgewicht einer Fahrzeugkombination berechnet sich bei der Lkw-Maut aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge. Stütz-, Sattel- und Aufliegelasten werden dabei nicht berücksichtigt.

Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften als Absatz 6 im § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz angefügt. Sie ist seit dem 1. Januar 2019 anzuwenden.

Die maßgebliche Gewichtsklasse kann so einfacher ermittelt werden. Die Berechnung des zulässigen Gesamtgewichts bei der Lkw-Maut ist also seit Anfang 2019 bei Zügen mit Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) und bei Sattelkraftfahrzeugen abweichend von § 34 Absatz 7 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) geregelt.

Eintragungen von zulässigen Zuggesamtgewichten oder zulässigen Gesamtgewichten des Sattelkraftfahrzeuges im Fahrzeugschein des Motorfahrzeuges unter den Bemerkungen (Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Ziffer 33 bei alten inländischen Fahrzeugscheinen) sind für die Berechnung des speziellen zulässigen Gesamtgewichts bei der Mautpflicht von Fahrzeugkombinationen seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr relevant.

Sind meine Fahrzeuge für die Mautabwicklung ausgerüstet?

Einbaumöglichkeiten und Fahrzeuge nachrüsten.

Wo bekomme ich eine Mautbox (OBU) her?

Ihre Lkw können wahlweise mit einer OBU von Toll Collect (SVG) oder mit der SVG fleXboxEUROPA ausgerüstet werden. Nach der erfolgten Benutzer- und Fahrzeugregistrierung durch Ihre SVG erhalten Sie ihre OBU beim autorisierten Toll Collect Vertragspartner, beziehungsweise die SVG fleXboxEUROPA von Ihrer SVG.

Mein Fahrzeug hat keine Mautbox. Muss mein Fahrzeug nachgerüstet werden?

Das kommt drauf an. Wenn Sie die ständige manuelle Buchung vermeiden wollen, müssen Sie ein fest installiertes Mautgerät im Fahrzeug haben. 
 
Unser Tipp: Planen Sie den OBU-Einbau frühzeitig. So können Sie den Einbau mit ggf. notwendigen Inspektionen oder sonstige Wartungsarbeiten kombinieren. Bei Neufahrzeugen kann der Einbau ggf. mit der Eingabe des Kennzeichens in den digitalen Tachographen kombiniert werden.

Welche weiteren Kosten entstehen beim Einbau der OBU?

Der Unternehmer übernimmt die Einbaukosten beim Vertragshändler, Eigentümer der TC OBU bleibt Toll Collect.

Einbaukosten der Werkstatt: Maximal vier Stunden Einbauzeit sollte man einkalkulieren.

  • Gegebenenfalls muss noch ein zusätzlicher Impulssplitter eingebaut werden (Extra-Kosten!) oder/ und ein weiterer DIN-Schacht für das Gerät.
  • Personalkosten, Kosten für entgangenen Gewinn: Das Fahrzeug muss in die Werkstatt gebracht werden und steht während dieser Zeit nicht produktiv zur Verfügung.

Was ist, wenn das Fahrzeug verkauft wird?

Der Kunde (Verkäufer) muss die OBU in einer von Toll Collect autorisierten Werkstatt fachgerecht ausbauen lassen und das Fahrzeug bei Toll Collect abmelden. Die Kosten trägt der Nutzer. Die SVG fleXboxEUROPA muss zurückgeschickt werden.

Wie zahle ich Maut?

Zahlungsmöglichkeiten und technische Voraussetzungen.

Gerne übernehmen wir die kostenlose Registrierung Ihres Unternehmens, Ihrer Fahrzeuge und helfen Ihnen bei der Suche nach dem besten Abrechnungsweg. Kontaktieren Sie uns!

Automatische Einbuchung per Fahrzeuggerät (On-Board-Unit) des deutschen Mautbetreibers über Ihre SVG

Vorteile: Automatische Abwicklung der deutschen Maut.
Nachteile: Wenn bisher keine OBU im Fahrzeug vorhanden ist, entstehen Einbaukosten.
Zielgruppe: Unternehmen, die täglich auf mautpflichten Straßen unterwegs sind und vornehmlich in Deutschland fahren und eine optimale Aufbereitung der Daten benötigen.

Automatische Einbuchung per Fahrzeuggerät eines EETS-Anbieters über Ihre SVG

Vorteile: Automatische Abwicklung der europäischen Maut (bis zu 13 Länder) und keine Einbaukosten der OBU.
Nachteile: In der Regel wird eine monatliche Boxmiete erhoben.
Zielgruppe: Unternehmen, die täglich auf mautpflichten Straßen unterwegs sind und regelmäßig ins Ausland fahren.

Manuelle Einbuchung per Toll-Collect-App oder Homepage der Toll Collect

Vorteile: Registrierte Nutzer können Fahrzeugdaten und Standardstrecken hinterlegen und über das hinterlegte Zahlungsmittel abrechnen.
Nachteile: Hoher zeitlicher Aufwand im Gegensatz zur Abwicklung über eine OBU.
Zielgruppe: Unternehmen mit unregelmäßigen, mautpflichtigen Fahrten. Oder wenn ein Fahrzeug nur für kurze Zeit in Ihrem Besitz ist und ein Einbau einer OBU sich nicht lohnt (z. B. Überführungsfahrten, Wege zur Werkstatt oder Testfahrten).

Die manuelle Einbuchung sowie die Online-Einbuchung müssen vor Fahrtantritt erfolgen. Der Einbuchungsvorgang ähnelt dem Kauf einer Fahrkarte. Anzugeben sind Fahrtbeginn, Start-, Via- und Zielort und alle relevanten Fahrzeugdaten wie Kennzeichen, Achszahl, Schadstoff- und Gewichtsklasse.

Gibt es Strafen?

Kontrollen und Strafsätze.

Grundsätzlich werden bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Maut Strafen erhoben.

Wie wird die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut kontrolliert?

  • Automatische Kontrollen: Zirka 300 Kontrollbrücken bundesweit, Mautnacherhebung per Bescheid durch den Betreiber und des BALM (zzgl. Bußgeld); natürlich nur bei Vergehen.
  • Stationäre Kontrollen: automatische (Vor-)Kontrolle (s.o.), potentielle Fahrzeuge werden durch Kontrollbeamte ausgeleitet und überprüft. Ggfs. sofortige Nachzahlung der Maut (zzgl. Bußgeld).
  • Mobile Kontrollen: Knapp 300 mobile BLM-Fahrzeuge im Einsatz, auch hier erfolgt die Überprüfung während der Fahrt, ggf. Anhalten und Nachzahlung (zzgl. Bußgeld).
  • Betriebsprüfungen: durch das BALM, nur in begründeten Verdachtsfällen, das heißt, in erster Linie Prüfung von Wiederholungstätern.

Welche Unterlagen sind bei der Kontrolle durch das BALM vorzulegen?

Das Mautsystem macht die Kontrolle anhand des amtlichen Kennzeichens möglich. Daneben müssen bereitgehalten werden (beschleunigt die Kontrolle):

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Führerschein
  • Personalausweis
  • Bei Bedarf Unterlagen zum Nachweis der Emissionsklasse (Kraftfahrzeugsteuerbescheid, Herstellerbescheinigung)
  • Einbuchungsbeleg oder Zahlungsbeleg mit Einbuchungsnummer bei manueller Einbuchung

Was passiert, wenn die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde?

Wer die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet, verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen und handelt ordnungswidrig. Bei einem Mautverstoß kommt es regelmäßig zu zwei Verfahren. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist statt eines Bußgeldbescheids eine Verwarnung möglich.

Nacherhebungsverfahren
Im Nacherhebungsverfahren wird die Maut nachträglich erhoben. Dies kann bei einer Straßenkontrolle vor Ort durch Kontrollpersonal erfolgen oder per schriftlichem Nacherhebungsbescheid.

Ordnungswidrigkeitenverfahren
Der Mautverstoß wird als Ordnungswidrigkeit regelmäßig auch mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Der Gesetzgeber hat bei Verstößen ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro vorgesehen. Das Bußgeld wird mittels schriftlichen Bescheids festgesetzt.

Was ist eine Verwarnung?

Das Verwarnungsverfahren ist ein vereinfachtes Sonderverfahren. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann durch eine Verwarnung dem/den Betroffenen die Unannehmlichkeit eines förmlichen Verfahrens (Bußgeldverfahren) erspart bleiben. Gleichzeitig entfällt auch der Aufwand eines solchen Verfahrens.

Möglich ist eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld oder eine bloße Verwarnung. Das Verwarnungsverfahren ist ein Angebot ohne Rechtsanspruch. Die Verwarnung wird nur mit Einverständnis des/der Betroffenen wirksam. Zudem muss das Verwarnungsgeld form- und fristgerecht gezahlt werden.

In diesem Fall kann kein förmliches Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) für den geahndeten Verstoß mehr erfolgen. Rechtsmittel gegen eine Verwarnung sind nicht möglich. Wenn Betroffene die Verwarnung nicht akzeptieren oder nicht form- und fristgerecht zahlen, leitet das BALM in der Regel ein Bußgeldverfahren ein. 

Gut zu wissen: Ein Bußgeld ist generell deutlich teurer als eine Verwarnung.

Wann verjährt ein Mautverstoß?

Mautverstöße haben wesentlich längere Verjährungsfristen als die von Verkehrsordnungswidrigkeiten bekannte Dreimonatsfrist. Die Nacherhebung der Lkw-Maut kann innerhalb der Festsetzungsfrist erfolgen. Diese beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres der Benutzung des mautpflichtigen Straßennetzes. Sie beträgt regelmäßig vier Jahre (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Bundesgebührengesetz).

Als Ordnungswidrigkeit kann der Mautverstoß zudem bei entsprechenden Voraussetzungen bis zu drei Jahre ab Tattag geahndet werden (vgl. § 31 Absatz 2 Nummer 1 Ordnungswidrigkeitengesetz).

Mit welchen Kosten ist bei einem Mautverstoß zu rechnen?

Zum einen wird die nicht gezahlte Maut für die maßgebliche Fahrt nacherhoben. Ist die tatsächliche Wegstrecke nicht zu ermitteln, folgt eine Nacherhebung pauschal für 500 km (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz). Zum anderen wird der Mautverstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Bußgeld zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist abhängig davon, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Sie können die Regelbußgeldsätze und die Verwarnungsgeldsätze dem einschlägigen Bußgeldkatalog auf der Internetseite des BALM entnehmen.


Bußgeldkatalog Lkw-Maut

  Bußgeld Fahrer:in Bußgeld Unternehmer:in
Lkw-Maut nicht gezahlt 240 € 480 €
Lkw-Maut nicht rechtzeitig gezahlt 240 € 480 €
Lkw-Maut falsch gezahlt 120 € 240 €
Belege nicht mitgeführt 50 € 150 €
Anordnung nicht befolgt 250 € 250 €
Falsche Emissionsklasse angegeben 120 € 240 €
Von der gebuchten Strecke abgewichen 120 € 240 €
Start- und Zielpunkt verwechselt 40 € 40 €

Erfolgen Eintragungen in das Gewerbezentralregister des Bundes für Justiz und die Verkehrssünderdatei des Kraftfahrbundesamtes?

Bußgeldentscheidungen wegen Mautverstößen bei Ausübung eines Gewerbes werden in das Gewerbezentralregister eingetragen. Bedingung: Die Geldbuße beträgt mehr als zweihundert Euro (Siehe hierzu: § 149 Absatz 2 Nummer 3 Gewerbeordnung).

Ein Eintrag in das Fahreignungsregister des Kraftfahrbundesamtes in Flensburg, besser bekannt als „Verkehrssünderdatei“, erfolgt bei einem Mautverstoß nicht. Es gibt keine Punkte im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems.

Wie wird die OBU bedient?

Die OBU schaltet sich automatisch beim Betätigen der Zündung ein. Der Fahrer ist verpflichtet, die eingegebenen Daten vor jeder Fahrt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei gibt es die folgenden Änderungsmöglichkeiten:

  • Gewicht.
  • Achsklasse.
  • (Optional) die Kostenstelle.

Eine Bedienungsanleitung finden Sie auf der Homepage von Toll Collect.

Was passiert, wenn die OBU ausfällt?

  • Ein rotes Lämpchen signalisiert dem Fahrer, dass das Gerät nicht erhebungsbereit ist.
  • Der Fahrer muss die mautpflichtige Strecke unverzüglich verlassen und sich ggf. manuell einbuchen.
  • Das Gerät muss in einer von Toll Collect autorisierten Werkstatt ausgetauscht oder repariert werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

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