Jeder muss Arbeitssicherheit mitdenken
Der perfekte Mix aus Prävention und Absicherung gelingt für Mitarbeitende und das Unternehmen nur dann, wenn jeder im Betrieb Arbeitssicherheit mitdenkt. Denn Gefahren und Abläufe müssen sicher gestaltet sein, vom losen Kabel im Büro bis hin zur Organisation des Lagers, wo Mensch und Maschine aufeinandertreffen.
Auch wenn laut Gesetz der Unternehmer für die Umsetzung der Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit verantwortlich ist, muss jeder Mitarbeitende sich um die rechtssichere Umsetzung der betrieblichen Anforderungen bemühen.
Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten
Pflichten des Arbeitgebers
- Bereitstellen geeigneter Mittel, wie Maschinen, Geräte, PSA und schriftliche Anweisungen
- Errichten, Betreiben und instand Halten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß den elektrotechnischen Regeln
- Festgestellte Mängel unverzüglich durch eine Fachkraft beheben lassen
- Beschädigte Anlagen oder Betriebsmittel stilllegen oder sperren
- uvm.
Pflichten der Beschäftigten
- Unterstützen aller Arbeitsschutzmaßnahmen
- Befolgen der Weisungen des Unternehmers zum Zweck der Unfallverhütung
- Bestimmungsgemäßes Verwenden von Maschinen, Geräten, Werkzeugen, Arbeitsstoffen, Transportmitteln, sonstigen Arbeitsmitteln und Schutzvorrichtungen
- Bestimmungsgemäßes Benutzen Persönlicher Schutzausrüstung
- Offensichtlich unbegründete Weisungen müssen nicht befolgt werden
- Sicherheitswidrige Weisungen dürfen nicht befolgt werden
- Mängel unverzüglich melden
- uvm.
Unsere Leistung
Wir bei der SVG Süd kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die rechtssichere Umsetzung Ihrer betrieblichen Anforderungen. Als zertifizierter Partner beraten wir Sie vollumfänglich mit Blick auf die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Ihres Betriebes. Dabei unterstützen wir Sie u.a. in den Themen:
- Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizin
- Brandschutz
- Gefahrgut
- Regalprüfung
- Staplerausbildung
Sprechen Sie uns einfach an! Wir sind für Sie da.