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SVG Süd informiert: Förderung für gewerbliches Schnellladen: Antragsfrist läuft bis 1. November 2024

Unternehmen können seit dem 3. Juni 2024 wieder eine Förderung des Bundesministerium für Digitales und Verkehr erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten.

Jetzt noch die Gelegenheit nutzen: Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, an Handwerksbetriebe sowie alle weiteren Flottenanwender.

Für den Förderaufruf des BMDV wurden 2024 zusätzliche 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Förderung. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeglicher Größe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich beauftragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH koordiniert als wissenschaftlich-technischer Programmbegleiter die Fördermaßnahme.
 

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