Ausbildung zum LKW-Ladekranführer

Pflichtausbildung nach DGUV Vorschrift 52
Unternehmer dürfen nur Personen als Kranführer beschäftigten, die unter anderem im Führen des Kranes theoretisch und praktisch unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Lehrgang entspricht der in der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ vorgeschriebenen Unterweisung. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme den Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 309-003.
Termine Stuttgart
* zzgl. gesetzl. MwSt., pro Person, inkl. Mittagessen, Begleitunterlagen, Prüfung und Befähigungsnachweis
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.
Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern!
Termine Nürnberg
* zzgl. gesetzl. MwSt., pro Person, inkl. Mittagessen, Begleitunterlagen, Prüfung und Befähigungsnachweis
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.
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